Steuertipp Mai 2023
Energiepreispauschale für Rentner Die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 EUR unterliegt der Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung für 2022 ist sie dennoch nicht anzugeben.Eine an Rentenbeziehende ausgezahlte Energiepreispauschale war von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse…