Überspringen zu Hauptinhalt

Steuertipp November 2022

Degressive Abschreibung läuft aus

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Landmaschinen oder Stalleinrichtungen, die bis zum 31.12.2022 angeschafft werden, können degressiv abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung beträgt 25 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (max. das 2 1/2fache der linearen Abschreibung). Eine degressive Abschreibung ist sinnvoll, wenn der Gewinn des laufenden Wirtschaftsjahres gemindert werden soll. Neben der degressiven Abschreibung ist auch eine Sonderabschreibung bis zu 20 % zulässig. Für die Sonderabschreibung darf der Gewinn im Wirtschaftsjahr 2021/22 die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. Außerdem muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (mindestens 90 %).

Diese News könnten Sie auch
interessieren:

Man's Hand Adjusting Thermostat With Piggy Bank

Steuertipp März 2023

Kamin mit Holz und Zündhölzer

Steuertipp Februar 2023

House with Photovoltaic System

Steuertipp Januar 2023

photovoltaic-2138992_1920

Steuertipp Dezember 2022

An den Anfang scrollen