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Steuertipp August 2022

Senkung Zinssatz auf 1,8 % pro Jahr

Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 werden Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 0,15 % pro Monat – also 1,8 % pro Jahr – abgesenkt. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig jährlich vom Gesetzgeber überprüft, erstmals zum 01.01.2024.

Für andere Verzinsungstatbestände wie Zinsen auf Aussetzung der Vollziehung, Stundungs- und Hinterziehungszinsen bleibt es auch künftig bei einer Verzinsung mit 6 % jährlich.

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