Steuertipp Juni 2023
Bewirtungskosten: Auf Beleg mit TSE-Nummer achten Kosten für die Bewirtung von z. B. Geschäftspartnern sind nur zu 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig. Damit sie überhaupt abgezogen werden können, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist bei der Bewirtung in…