Skip to content

Steuertipp Mai 2023

Energiepreispauschale für Rentner

Die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 EUR unterliegt der Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung für 2022 ist sie dennoch nicht anzugeben.

Eine an Rentenbeziehende ausgezahlte Energiepreispauschale war von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse in einer gesonderten Rentenbezugsmitteilung bis zum 28.02.2023 an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher fließt der Betrag automatisch in die Veranlagung ein.

Der Grund für dieses Verfahren ist einfach: Der zeitliche Vorlauf war zu knapp, um in den Vordrucken für die Einkommensteuerverklärung 2022 eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorzusehen.

Diese News könnten Sie auch
interessieren:

An den Anfang scrollen