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Steuertipp März 2023

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten.

Ab wann gelten die Preisbremsen?
Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023. Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023.

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Nichts. Sie werden automatisch entlastet – regelmäßig über die Abrechnung Ihres Energieversorgers.

Wie funktioniert die geplante Gas- und Wärmepreisbremse?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis.

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?
Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

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