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Steuertipp Dezember 2022

PV-Anlagen steuerfrei

Mit dem Jahressteuergesetz 2022, das zurzeit in den parlamentarischen Gremien beraten wird, ist die Einführung einer Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Installation von Photovoltaikanlagen kann zur Beschleunigung der Energiewende und des Ausbaus der erneuerbaren Energien einen erheblichen Beitrag leisten. Die Steuerbefreiung gilt dabei für den Betrieb einer einzelnen Anlage (auf Wirtschaftsgebäuden bis zu 30 KWp). Darüber hinaus wird für die Steuerbefreiung eine 100 KWp-Grenze pro Steuerpflichtigen beim Betrieb von mehreren Anlagen gesetzt.

Die Steuerbefreiung soll ab 1. Januar 2023 für neu installierte Photovoltaikanlagen und für Bestandsanlagen unter anderen auf Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden, wie zum Beispiel einer Maschinenhalle oder einem Stall im landwirtschaftlichen Betrieb, gelten.

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