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Steuertipp November 2023

Überlassung von Wohncontainern an Erntehelfer

Die entgeltliche Unterbringung von Erntehelfern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes fällt nicht unter die Umsatzsteuerpauschalierung. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Steuersatz anzusetzen ist, 19 % oder 7 %.

Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums ist ein ermäßigter Steuersatz von 7 % anzusetzen, der nicht nur für die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden gilt, sondern auch bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Erntehelfern.

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