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Steuertipp Oktober 2023

Steuerbegünstigung bei Übertragung verpachteter Flächen

Bei der Übertragung verpachteter Betriebe ist nicht nur an die Einkommensteuer, sondern auch an die Schenkungsteuer zu denken. Bei der Schenkungsteuer sehen die gesetzlichen Regelungen derzeit eine Verschonung vor. D.h. auch die Übertragung verpachteter land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird nicht besteuert, solange innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren die Flächen nicht umgenutzt bzw. nicht teilweise oder vollständig verkauft werden. Dem Vernehmen nach hält die Finanzverwaltung an dieser Regelung trotz eines anderslautenden Urteils des höchsten deutschen Steuergerichtes – des Bundes- finanzhofes (BFH) fest.

Eine einzige Ausnahme besteht für mindestens auf 15 Jahre verpachtete Betriebe (sog. echte Stückländereien).

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