Grundsteuer
– Aktuelle Informationen
Wir erledigen dieses
gesellschaftliche Mammutprojekt für unsere Mandanten auch weiterhin mit großem
Engagement. Der Ablauf der Abgabefrist zum 31. Januar 2023 entbindet die
Bürgerinnen und Bürger nicht von der Steuererklärung. Für ausstehende
Erklärungen wird einmalig schriftlich durch die Finanzämter an die Abgabe der
Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) erinnert. Danach soll innerhalb einer
4-Wochen-Frist die Feststellungserklärung abgegeben werden. Nach Ablauf dieser
Frist kann es dazu kommen, dass ein zweites Erinnerungsschreiben verschickt
wird. Durch die Datenmassen in den Finanzämtern kommt es teilweise zu
Überschneidungen bereits abgegebener Erklärungen und den Erinnerungen.
Dazu Finanzminister Optendrenk im
Düsseldorfer Landtag: „Wir
werden keine Säumniszuschläge, Mahngebühren oder ähnliches haben, sondern wir
werden freundlich daran erinnern, dass man sich, bis der Osterhase kommt,
wirklich mal bequemen sollte, das zu tun“.
Falls Sie die BSB-Steuerberatungsgesellschaft
mit der Abgabe der Erklärungen beauftragt haben, bleiben Sie bitte unbesorgt.
Die BSB gibt weiterhin im Rahmen dieses „Jahrhundertprojekts“ des Gesetzgebers
Erklärungen im großen Umfang für Sie ab. Durch die Beauftragung der BSB tragen
wir Verantwortung für die Abgabe Ihrer Erklärungen mit allen Konsequenzen. Die
BSB steht mit ihrem gesamten Team dafür ein, die Grundsteuererklärungen
kontinuierlich und so schnell wie möglich nacheinander abzuarbeiten und
abzugeben.
Die Abarbeitung dieser Menge an
Erklärungen ist auch eine große Aufgabe für die Finanzämter. Die jeweilige
Bearbeitungsdauer kann dort variieren und hängt von unterschiedlichen Faktoren
ab (z. B. aktueller Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen
etc.). Die Steuerverwaltung bittet um Geduld und Verständnis, dass leider nicht
alle Bescheide zeitnah versendet werden können. Regelmäßig erwarten wir die
Bescheide für die abgegebenen Erklärungen innerhalb von 2 und 6 Monaten zurück.
Sobald diese bei uns eintreffen und geprüft sind, gehen Ihnen die Bescheide
postalisch/per E-Mail zu.
Wichtig zu wissen ist, dass die
Finanzämter allen Grundstückseigentümern zwei Bescheide zuschicken:
In NRW ist es der Bescheid über die
Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 und der Bescheid über die
Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025, der auch an die
Kommunen weitergeleitet wird. Die Finanzämter arbeiten aber unterschiedlich,
deshalb kann es vorkommen, dass Bescheide zeitlich versetzt zugeschickt werden.
Die Bescheide zur Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) erwarten wir erst
zu einem späteren Zeitpunkt.
Wichtig:
Mit
den beiden Bescheiden ist keine Zahlungsaufforderung verbunden. Erst in 2025
erhalten Sie als Grundstückseigentümer dann von Ihrer Kommune den neuen
Grundsteuerbescheid über die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die neue
Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die
Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Das kann zu einem Mehr oder
auch zu einem
Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Aufgrund
der Vielzahl der Anfragen und Erfordernis der Fristwahrung können wir leider
zur Zeit keine neuen Beratungsaufträge zur Erstellung der Grundsteuererklärungen mehr
annehmen.
Alle
bis angenommenen Beauftragungen werden der Reihe nach abgearbeitet.
Jede
Woche freitags werden mehrere hundert Termine für die kommende Woche für das
Telefon-Interview zur Verfügung gestellt.
Diese
sind momentan innerhalb kurzer Zeit ausgebucht. Zusätzliche Termine können wir leider
kurzfristig aus Kapazitätsgründen nicht anbieten.