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Steuertipp Juni 2025

Gefälschte Zahlungserinnerungen

Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen, z. B. indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versandt werden. Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugsversuche zu reagieren und Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen.

Zurzeit sind gefälschte Zahlungserinnerungen des Bundeszentralamtes für Steuern wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023 im Umlauf. Beim näheren Hinsehen weisen die Briefe folgende Fehler auf – anhand dieser Kriterien können Sie leicht eine Fälschung vom Original unterscheiden:

  • Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Verhängung von Ordnungsgeldern nicht zuständig
  • Höhe des Ordnungsgeldes mit 200,50 € zuzüglich Mahngebühren von 5 € ist unüblich
  • Angabe einer spanischen Bankverbindung, die IBAN beginnt mit „ES“.
  • Keine Angaben zu Ansprechpersonen im BZSt: Echte Bescheide tragen in der Regel den Namen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Sachbearbeiter.

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