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Steuertipp Juli 2025

Degressive Abschreibung ab Juli 2025

Im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat der Bundestag gezielte Investitionsanreize beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates; diese gilt als sicher.

Ein wichtiger Baustein ist dabei der „Investitions-Booster“ (degressive AfA). Die degressive Abschreibung ist für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie beispielsweise Landmaschinen und Aufstallung in Höhe von höchstens
30 Prozent in den Jahren bis 2027 möglich. Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen führen und die Liquidität der Unternehmen in der unmittelbaren Phase nach der Investition stärken.

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