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Steuertipp März 2025

Aktualisierte Bescheinigung bei energetischer Gebäudesanierung

Das Steuergesetz sieht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, wie den Betriebsleiterhäusern, vor.

Hierbei sollen unter anderem als förderfähige Einzelmaßnahmen die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gelten. Dafür ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Zum 01.01.2025 wurde eine neue Bescheinigung durch die Finanzverwaltung veröffentlicht (vgl. BMF vom 23.12.2024 unter www.bundesfinanzministerium.de). Fachunternehmen können für Maßnahmen ab 2025 auf dieses Muster zurückgreifen.

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