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Steuertipp Juli 2021

Airbnb - Finanzverwaltung erhält Vermietungsdaten

Bekanntlich stellen über die Plattform Airbnb Privatleute Zeitmietangebote im Internet zur Verfügung. Auch auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben wird zur Vermietung von Ferienwohnungen oder leer stehenden Zimmern davon Gebrauch gemacht. Nicht immer werden die Einnahmen daraus versteuert. Dies hat die Finanzverwaltung in Hamburg zum Anlass genommen, ein Auskunftsersuchen an die Firma Airbnb zu stellen, um an Namen und Anschriften der Vermieter zu gelangen, die über diese Internetplattform Wohnraum vermietet haben.

Nunmehr hat die Finanzbehörde in Hamburg mitgeteilt, dass sie diese Daten erhalten hat und auswerten wird. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung nunmehr Kontrollmitteilungen an die Finanzämter versenden wird. Soweit auch Sie Wohnraum über die Internetplattform Airbnb zur Vermietung anbieten und die Einkünfte daraus nicht erklärt haben, sprechen Sie uns an. Durch eine rechtzeitige Anzeige kann ein steuerstrafrechtliches Verfahren oder eine Hausdurchsuchung vermieden werden.

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