Konjunkturprogramm der Bundesregierung
Als Investitionsanreiz wird für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie Schlepper, Maschinen und Betriebsvorrichtungen die sog. degressive Abschreibung (wieder) eingeführt, und zwar mit dem 2,5fachen Satz der linearen AfA und maximal 25 % pro Jahr. Die degressive Abschreibung kann für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden.
Begünstigt ist die Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022. Ein weiterer Anreiz für Anschaffungen kann die Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % sein.