Meldung der Registrierkassen
Jetzt wird es ernst: Ab 2025 müssen alle Registrierkassen beim Finanzamt z.B. über das Programm „Mein Elster“ angemeldet werden. Das gilt für gekaufte, gemietete oder geleaste elektronische Kassen. Möglich ist die Anmeldung der Registrierkassen ab dem 1. Januar 2025. Dann ist ein halbes Jahr Zeit – spätestens müssen Sie Ihre am 30. Juni 2025 vorhandenen Kassen bis Ende Juli 2025 anmelden.
Nach der erstmaligen Meldung muss dann jede neue und auch jede außer Betrieb genommene Registrierkasse, die auch nicht mehr vorgehalten wird, innerhalb eines Monats gemeldet werden. Bei jeder An- oder Abmeldung müssen alle Kassen aufgeführt werden, die im Betrieb sind. Näheres finden Sie bei den FAQ zur Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO unter www.bundesfinanzministerium.de.