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Steuertipp Februar 2021

"Hilfen" für Bauern laufen an

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III, die aufgrund der Corona- Pandemie gezahlt wird, erweitert und aufgestockt. Zugleich wird die Hilfe verschlankt und vereinfacht. Die Überbrückungshilfe III hat zum Ziel, die Substanz der Wirtschaft zu erhalten. In der Überarbeitung der Förderkriterien wird sie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe interessant. Die bisherige Unterscheidung „von der Schließung betroffen / nicht von der Schließung betroffen“ entfällt, ebenso wie der Nachweis von Umsatzeinbrüchen außerhalb des Förderzeitraums. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, unterliegen aber der Einkommensteuer.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

• landwirtschaftliche Betriebe mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % erhalten die gestaffelte Fixkostenerstattung
• bei einem Umsatzrückgang von z. B. 30 – 50 % werden bis zu 40 % der Fixkosten erstattet
• betriebliche Verluste müssen nicht mehr nachgewiesen werden
• Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021
• monatliche Förderhöhe wird auf bis zu 500.000 € pro Betrieb aufgestockt
• Antragstellung erfolgt elektronisch über Landwirtschaftliche Buchstellen bzw. Steuerberater
• Abschlagszahlungen bis zu 100.000 € für einen Monat starten im Februar 2021
• Auszahlung erfolgt über die Länder und startet im März 2021.

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