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Steuertipp April 2022

Energiepreispauschale

Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. März 2022 auf ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürger aufgrund hoher Energiekosten geeinigt. Unter anderem soll allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 – 5) einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen. Die Pauschale wird verbeitragt, unterliegt also auch der Einkommensteuer.

Selbstständige und Landwirte erhalten einen Vorschuss für eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Davon betroffen wäre frühestens die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das II. Quartal 2022.

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