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Steuertipp August 2026

E-Auto laden: Steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter

Elektroautos werden auch in landwirtschaftlichen Betrieben immer häufiger. Für Arbeitgeber ergeben sich dabei interessante steuerfreie Gestaltungsmöglichkeiten. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21.7.2026 seine Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von Elektro-Dienstwagen angepasst.

Lädt ein Mitarbeiter sein privates Elektroauto kostenlos oder verbilligt an einer betrieblichen Ladestation, bleibt dieser Vorteil grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Lademöglichkeit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine betragsmäßige Höchstgrenze gibt es nicht.

Anders ist es, wenn der Mitarbeiter sein privates E-Auto zu Hause lädt: Erstattet der Arbeitgeber diese Stromkosten, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Bei einem betrieblichen E-Dienstwagen können dagegen auch die vom Mitarbeiter zu Hause getragenen Ladekosten steuerfrei erstattet werden. Neu seit 2026: Die bisherigen monatlichen Pauschalen sind entfallen. Stattdessen kann neben den tatsächlich ermittelten Stromkosten eine Strompreispauschale verwendet werden. Für 2026 beträgt sie 34 Cent je nachgewiesener Kilowattstunde. 

Unser Tipp: Eine vorhandene Wallbox auf dem Hof kann unkompliziert als zusätzlicher Mitarbeiter-Benefit genutzt werden. Wichtig ist die Unterscheidung: Privatwagen am Betrieb laden – steuerfrei möglich; Privatwagen zu Hause laden – Erstattung steuerpflichtig; Dienstwagen zu Hause laden – steuerfreie Erstattung möglich.

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