Minijobs vor grundlegender Reform
Minijobs sind gerade in landwirtschaftlichen Betrieben ein beliebtes Beschäftigungsmodell. Nun hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 weitreichende Änderungen vorgeschlagen: Minijobber sollen künftig grundsätzlich ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. Ausnahmen soll es lediglich für Schülerinnen und Schüler geben.
Der Vorschlag hat politisches Gewicht: Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 angekündigt, die Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.
Wichtig: Noch gilt das bisherige Recht. Seit 1. Juli 2026 gibt es sogar eine neue Wahlmöglichkeit: Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Entscheidung einmalig für die Zukunft rückgängig machen.
Unser Tipp: Wer regelmäßig Minijobber beschäftigt, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten. Eine Umsetzung der Vorschläge könnte das bisherige Minijob-Modell grundlegend verändern.