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Steuertipp Juli 2026

Minijobs vor grundlegender Reform

Minijobs sind gerade in landwirtschaftlichen Betrieben ein beliebtes Beschäftigungsmodell. Nun hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 weitreichende Änderungen vorgeschlagen: Minijobber sollen künftig grundsätzlich ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. Ausnahmen soll es lediglich für Schülerinnen und Schüler geben.

Der Vorschlag hat politisches Gewicht: Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 angekündigt, die Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.

Wichtig: Noch gilt das bisherige Recht. Seit 1. Juli 2026 gibt es sogar eine neue Wahlmöglichkeit: Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Entscheidung einmalig für die Zukunft rückgängig machen.

Unser Tipp: Wer regelmäßig Minijobber beschäftigt, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten. Eine Umsetzung der Vorschläge könnte das bisherige Minijob-Modell grundlegend verändern.

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