Steuerliche Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie
Auch in Westfalen-Lippe werden durch das Corona-Virus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen oder sind schon entstanden. Die Finanzverwaltung will die Betriebe mit folgenden steuerlichen Maßnahmen unterstützen:
- Steuerstundung Von dem Corona-Virus betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung der Gründe Antrag auf zinslose Steuerstundung stellen.
- Anpassung der Vorauszahlungen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer können bei begründeten Anträgen reduziert werden.
- Keine Vollstreckungsmaßnahmen Für fällige Steuern soll es bis zum 31.12.2020 keine Vollstreckungsmaßen
Die BSB unterstützt Sie gerne bei der Begründung der Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen oder bei Anträgen auf Stundung. Bitte, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuersachbearbeiter.“