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Corona-Überbrückungshilfe

Die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wird verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen bekannt, dass die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen verlängert wurde.

Die 1. Phase umfasst die Fördermonate Juni bis August 2020. Anträge für diese Phase müssen bis spätestens 9. Oktober 2020 gestellt werden. Die Monate September bis Dezember 2020 gelten als Förderungsmonate der 2. Phase. Die Anträge für diese Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.
Anträge können ausschließlich in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.


Alle weiteren Informationen über die Überbrückungshilfe erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder im Internet https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

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