Steuertipp Juni 2021
Einschlagbeschränkung bei Fichte Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit Verordnung vom 14.04.2021 eine Holzeinschlagsbeschränkung für Fichte im Forstwirtschaftsjahr 2020/21 (01.10.2020 bis 30.09.2021) verfügt. Für Fichte wird der ordentliche Holzeinschlag im Forstbetrieb auf 85 % beschränkt. Berechnungsgrundlage ist…