Steuerliche Förderung von E-Autos verbessern
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will die Bundesregierung Konjunkturimpulse setzen. Neben weiteren Änderungen wurden durch das Gesetz ab dem 01.07.2025 folgende Änderungen beschlossen.
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €.
- Einführung einer degressiven Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 neu angeschafft wurden mit folgenden Staffelsätzen:
- im Jahr der Anschaffung: 75 %
- Folgejahr: 10 %
- Folgejahr: 5 %
- Folgejahr: 5 %
- Folgejahr: 3 %
- Folgejahr: 2 %