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Steuertipp September 2020

Grenze in der Familienversicherung

Die beitragsfreie Familienversicherung bei der Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder ist u. a. von der Höhe des Einkommens abhängig. Bisher war eine Grenze von 450 Euro zu beachten. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 gilt eine einheitliche Grenze von 455 Euro/Monat.

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