Versorgungsleistungen pünktlich zahlen
Wesentlicher Bestandteil aller lebzeitigen Hofübergaben ist die Vereinbarung von Versorgungsleistungen für die Übertragsgeber. Im Hofübergabevertrag verpflichtet sich der Hofübernehmer dazu, ein Bar-Altenteil monatlich auf ein Konto der Eltern zu zahlen. Für die steuerliche Anerkennung ist es wichtig, dass diese Zahlung regelmäßig, dauerhaft und pünktlich in der vertraglich vereinbarten Höhe erfolgt. Gibt es Schwankungen oder werden die Zahlungen einige Monate ausgesetzt, kann die Finanzverwaltung die steuerliche Anerkennung verwerfen. Es handelt sich hier um Verträge zwischen Familienangehörigen, die von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung immer besonders kritisch auf ihre tatsächliche Durchführbarkeit überprüft werden. In der Praxis hat sich die Einrichtung eines Dauerauftrages bewährt.
Wenn aus betrieblichen Gründen das Bar-Altenteil reduziert werden muss, ist zwingend vorher eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer erforderlich. Ohne eine solche schriftliche Vereinbarung erkennt die Finanzverwaltung die Änderung steuerlich nicht an.