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Steuertipp November 2025

SEPA Instant - Echtzeitüberweisung wird Standard

Mit der neuen EU-Verordnung zu Sofortüberweisungen (Regulation (EU) 2024/886) werden Banken und Zahlungsdienstleister schrittweise verpflichtet, Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten. Damit kommen Zahlungen künftig in wenigen Sekunden, rund um die Uhr (24/7) und EU-weit beim Empfänger an – auch abends, am Wochenende oder an Feiertagen.

Was ändert sich?

  • Bereits seit dem 9. Januar 2025 müssen Institute im Euroraum eingehende Instant-Zahlungen annehmen können.
  • Neu ist seit dem 9. Oktober 2025, dass sie seitdem auch Instant-Zahlungen anbieten müssen.
  • Die Gebühren dürfen nicht höher sein als bei einer normalen SEPA-Überweisung.
  • Zusätzlich kommt ein IBAN-Namensabgleich („Verification of Payee“): Die Bank warnt, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen – mehr Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug.

Warum ist das für Unternehmen interessant?

  • Liquidität sofort verfügbar: z. B. wenn eine Lieferung erst nach Zahlung rausgehen soll.
  • Weniger Klärungsaufwand bei „ist das Geld schon da?“
  • Planbare Zahlungen – auch am Monatsende oder bei Lohnläufen, wenn es schnell gehen muss.

Unser Tipp:
Schauen Sie in Ihrem Online- oder Mobile-Banking nach „SEPA Instant“, „Echtzeitüberweisung“ oder „Instant Payment“ und probieren Sie es einmal mit einer kleineren Summe aus. Dann sehen Sie sofort, ob Ihre Bank es schon freigeschaltet hat – und wie schnell das Geld ankommt.

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