SEPA Instant - Echtzeitüberweisung wird Standard
Mit der neuen EU-Verordnung zu Sofortüberweisungen (Regulation (EU) 2024/886) werden Banken und Zahlungsdienstleister schrittweise verpflichtet, Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten. Damit kommen Zahlungen künftig in wenigen Sekunden, rund um die Uhr (24/7) und EU-weit beim Empfänger an – auch abends, am Wochenende oder an Feiertagen.
Was ändert sich?
- Bereits seit dem 9. Januar 2025 müssen Institute im Euroraum eingehende Instant-Zahlungen annehmen können.
- Neu ist seit dem 9. Oktober 2025, dass sie seitdem auch Instant-Zahlungen anbieten müssen.
- Die Gebühren dürfen nicht höher sein als bei einer normalen SEPA-Überweisung.
- Zusätzlich kommt ein IBAN-Namensabgleich („Verification of Payee“): Die Bank warnt, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen – mehr Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug.
Warum ist das für Unternehmen interessant?
- Liquidität sofort verfügbar: z. B. wenn eine Lieferung erst nach Zahlung rausgehen soll.
- Weniger Klärungsaufwand bei „ist das Geld schon da?“
- Planbare Zahlungen – auch am Monatsende oder bei Lohnläufen, wenn es schnell gehen muss.
Unser Tipp:
Schauen Sie in Ihrem Online- oder Mobile-Banking nach „SEPA Instant“, „Echtzeitüberweisung“ oder „Instant Payment“ und probieren Sie es einmal mit einer kleineren Summe aus. Dann sehen Sie sofort, ob Ihre Bank es schon freigeschaltet hat – und wie schnell das Geld ankommt.
 
								 
								 
								