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Steuertipp Mai 2021

Hilfe zu Photovoltaikanlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, Strom ins Netz einspeist und selbst für seinen Haushalt verbraucht, hat gewisse steuerliche Regularien zu beachten. Dazu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Broschüre „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ (Stand: März 2021; unter www.finanzamt.bayern.de) herausgegeben.

Bitte beachten Sie dabei, dass die umsatz- und einkommensteuerliche Behandlung nicht deckungsgleich sein können, weil die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.

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