Pauschalierer: Beim Verkauf von gebrauchten Maschinen und Geräten bis 30.06.2026 noch Umsatzsteuer mitnehmen
Für pauschalierende Land- und Forstwirte ist der 30.06.2026 ein wichtiger Stichtag. Nach der geänderten Verwaltungsauffassung unterliegt der Verkauf gebrauchter Maschinen und Geräte ab dem 01.07.2026 nicht mehr der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG, sondern der Regelbesteuerung.
Bis zum 30.06.2026 gilt noch eine Übergangsregel. Verkäufe, die bis dahin ausgeführt werden, können damit noch nach der bisherigen Verwaltungsauffassung behandelt werden.
Für die Praxis heißt das: Wer den Verkauf eines gebrauchten Schleppers, Mähdreschers oder sonstigen Geräts ohnehin plant, sollte den Zeitpunkt jetzt prüfen. Nach dem 30.06.2026 ändern sich die umsatzsteuerlichen Spielregeln. Gerade bei größeren Maschinen sollten außerdem mögliche Folgen für Preisgestaltung, Liquidität und eine Vorsteuerberichtigung mitgedacht werden.
Unser Hinweis: Bei geplanten Maschinenverkäufen in 2026 sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine Abwicklung noch bis zum 30.06.2026 sinnvoll und möglich ist.