Steuerliche Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie
Nachweislich und unmittelbar nicht erheblich von der Corona-Pandemie betroffene Steuerpflichtige können im vereinfachten Verfahren bis zum 31.12.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer 2021 stellen.
Das Bundesfinanzministerium teilt mit, dass bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen zu stellen sind. Die Anträge seien nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können.