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Landwirtschaft + Forstwirtschaft – Tarifglättung

Tarifglättung für landwirtschaftliche Einkünfte

Die vom Gesetzgeber lang versprochene Tarifermäßigung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte der Jahre 2014 bis 2016 kann nun beim Finanzamt beantragt werden. Wir gehen davon aus, dass die Finanzämter die Anträge zeitnah bearbeiten und die Steuererstattungen auszahlen werden. Das Finanzamt verlangt einen vom Steuerpflichtigen unterschriebenen Antrag, in dem er erklärt, dass bestimmte beihilfe-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welcher Höhe mit Steuererstattungen Landwirte rechnen können, hängt von den steuerlichen Bedingungen der Kalenderjahre 2014 bis 2016 ab.

Gerne unterstützen wir Sie bei der entsprechenden Berechnung und Antragstellung. Sprechen Sie uns an!

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