Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will die Bundesregierung Konjunkturimpulse setzen.
Im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat der Bundestag gezielte Investitionsanreize beschlossen.
Zurzeit sind gefälschte Zahlungserinnerungen des Bundeszentralamtes für Steuern wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023 im Umlauf.
Das Steuergesetz sieht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, wie den Betriebsleiterhäusern, vor.