Registrierkassenpflicht ab 2028 geplant
Auf Direktvermarkter könnten neue Pflichten zukommen. Das Bundesfinanzministerium hat im Juli 2026 seine Pläne zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität konkretisiert. Vorgesehen ist unter anderem eine Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2028 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 €.
Das ist gerade für Landwirte mit Hofladen oder sonstiger Direktvermarktung wichtig: Nach dem derzeitigen Planungsstand soll auf den Gesamtumsatz des Unternehmens abgestellt werden. Damit könnte auch ein kleiner Hofladen betroffen sein, wenn der landwirtschaftliche Betrieb insgesamt die Umsatzgrenze überschreitet. Bar- und Kartenzahlungen müssten dann grundsätzlich über ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) erfasst werden.
Unser Tipp: Noch ist das Gesetz nicht beschlossen und Einzelheiten können sich ändern. Wer ohnehin ein neues Kassensystem anschaffen möchte, sollte die Entwicklung aber im Blick behalten und möglichst auf ein TSE-fähiges System setzen.