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Steuertipp Oktober 2025

Erntedankfest für Mitarbeiter: 110 € lohnsteuerfrei

Erntedankfeiern und andere Betriebsveranstaltungen, wie z.B. Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern, bleiben beim Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit der Freibetrag von 110 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro Mitarbeiter für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich nicht überschritten wird. Bei der Ermittlung der Aufwendungen sind alle Kosten zu berücksichtigen. Wird die Summe von 110 € pro Person überschritten, ist der darüber hinausgehende Betrag steuer- und beitragspflichtig. Der übersteigende Betrag kann aber durch den Arbeitgeber pauschal mit 25 % besteuert werden und ist in diesem Fall sozialversicherungsfrei. Sämtliche Aufwendungen sind beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Aber Achtung: Das gilt nicht für Aufwendungen, die auf Geschäftspartner entfallen. Hier ist nur ein Abzug von 70% der Aufwendungen als Betriebsausgaben zulässig.

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