Aktivrente - 24.000 € Arbeitslohn im Rentenalter steuerfrei nutzen
Ab 2026 können Beschäftigte ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 24.000 € Arbeitslohn im Jahr steuerfrei beziehen (§ 3 Nr. 21 EStG n. F.). Begünstigt ist ganz normaler Arbeitslohn aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, für den der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführt – ein tatsächlicher Rentenbezug ist nicht erforderlich. Die Steuerbefreiung wirkt nur steuerlich (kein Progressionsvorbehalt), die Löhne bleiben aber ganz normal sozialversicherungspflichtig.
Ihr Hebel als Arbeitgeber:
Prüfen Sie alle (künftigen) Mitarbeiter im Rentenalter – insbesondere bisherige Minijobber und Familienangehörige – und kalkulieren Sie, ob ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeitmodell mit Nutzung des Freibetrags (faktisch: bis 2.000 € mtl. steuerfrei bei ganzjähriger Erfüllung der Voraussetzungen) für beide Seiten attraktiver ist. Die Lohnkosten sind trotz Steuerfreiheit weiterhin voll als Betriebsausgaben abziehbar. Achten Sie bei mehreren Arbeitgebern auf die Einmaligkeit des Freibetrags (Bestätigung des Mitarbeiters einholen) und darauf, dass familiäre Arbeitsverhältnisse schriftlich, fremdüblich und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden.