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Steuertipp Januar 2022

Vorsteuerpauschale sinkt auf 9,5 %

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab dem 1. Januar 2022 von 10,7 % auf 9,5 %. Der für forstwirtschaftliche Erzeugnisse geltende Durchschnittssteuersatz bleibt bei 5,5 %.

Künftig überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des landwirtschaftlichen Durchschnittssteuersatzes und berichtet dem Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung. Soweit nach der Überprüfung eine Anpassung des landwirtschaftlichen Durchschnittssteuersatzes erforderlich ist, soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Eine automatische Anpassung des Durchschnittssteuersatzes ist damit nicht verbunden.

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