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Steuertipp Oktober 2025
Erntedankfeiern und andere Betriebsveranstaltungen, wie z. B. Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern, bleiben beim Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit der Freibetrag von 110 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro Mitarbeiter für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich nicht überschritten wird.