Beim Kauf einer Vermietungsimmobilie: Kaufpreis richtig aufteilen
Wer eine Vermietungsimmobilie kauft, zahlt regelmäßig einen Gesamtkaufpreis für Grund und Boden und Gebäude. Steuerlich macht das einen deutlichen Unterschied: Abschreibbar (AfA) ist nur das Gebäude, der Grund und Boden nicht. Damit steht und fällt die AfA-Bemessungsgrundlage mit einer belastbaren Kaufpreisaufteilung.
Die Finanzverwaltung hat hierzu ihre Arbeitshilfe aktualisiert: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.03.2026 in seinem Datenportal eine überarbeitete Arbeitshilfe inklusive Anleitung veröffentlicht (Stand März 2026). Sie dient dazu, eine Kaufpreisaufteilung in einem typisierten Verfahren selbst zu ermitteln oder die Plausibilität einer vorhandenen Aufteilung (z. B. aus Vertrag oder Gutachten) zu prüfen.
Inhaltlich knüpft die Arbeitshilfe an die höchstrichterliche Linie an: Ein Gesamtkaufpreis ist nicht nach der „Restwertmethode“ aufzuteilen, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/Teilwerte von Boden und Gebäude. Gleichzeitig gilt: Eine vertragliche Aufteilung wird grundsätzlich akzeptiert, wenn sie wirtschaftlich nachvollziehbar ist und die realen Wertverhältnisse abbildet – andernfalls wird es schnell zum Diskussionsthema in der Veranlagung.
Für die Praxis bedeutet das: Kaufpreisaufteilung nicht „hinten raus“ lösen, sondern vor dem Notartermin einmal durchrechnen (bzw. gegenchecken) und sauber dokumentieren. So vermeiden Sie Nachteile bei der AfA und erhöhen die Verteidigungsfähigkeit bei Rückfragen des Finanzamts.