Verlustbescheinigung noch bis 15.12.2025 beantragen
- Wer im laufenden Jahr Verluste aus Aktienverkäufen erzielt hat und diese bankübergreifend mit Gewinnen verrechnen möchte, sollte jetzt aktiv werden: Die Verlustbescheinigung Ihrer Bank muss spätestens bis zum 15.12. beantragt werden.
Wichtig:
Sinnvoll ist der Antrag in der Regel nur dann, wenn
- Sie Depots bei mehreren Banken haben und
- im selben Jahr sowohl Kapitalerträge/Gewinne als
auch Verluste angefallen sind.
Ohne Antrag verbleiben die Verluste im „Verlustverrechnungstopf“ der Bank und können nur dort intern mit künftigen Gewinnen verrechnet werden – ein Ausgleich mit Gewinnen bei anderen Banken über die Einkommensteuererklärung ist dann für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Unser Tipp:
- Prüfen Sie rechtzeitig, ob in Ihren Depots nicht verrechnete Verluste bestehen.
- Beantragen Sie bei Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung nach § 43a Abs. 3 EStG, wenn Sie mehrere Banken und gemischte Ergebnisse (Gewinn/Verlust) haben.
- Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, ob sich der Antrag in Ihrem konkreten Fall lohnt und wie die Verluste in der Steuererklärung zu berücksichtigen sind.