Bereiten Sie sich vor!
E-Rechnungspflicht
E-Rechnungspflicht: Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben ab sofort um
Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mailadresse für den Rechnungsempfang mit
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wir setzen diese gesetzliche Vorgabe ab sofort für alle Mandanten um.
Versand unserer Honorarrechnungen:
Sie erhalten unsere Rechnungen künftig per E-Mail im ZUGFeRD-Format. Die Datei enthält sowohl den strukturierten Datensatz als auch ein lesbares PDF-Dokument.
Damit der Versand reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, uns die korrekte E-Mailadresse für den Rechnungsempfang je Mandantennummer mitzuteilen – auch dann, wenn Sie bereits mit uns per
E-Mail kommunizieren.
Hintergrund:
- Viele Mandanten haben mehrere Mandantennummern oder E-Mailadressen.
- Teilweise werden eigene E-Mailadressen für den Rechnungseingang eingerichtet (z. B. rechnung.betrieb@…). Diese sind uns häufig noch nicht bekannt.
Bitte geben Sie Ihre Daten über nachfolgenden Button ein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!